Versand

 Lieferung, vergebliche Anlieferung, Höhere Gewalt

  1. Soweit eine Lieferung an den Kunden aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht möglich ist, insbesondere weil er unter der angegebenen Lieferadresse nicht angetroffenen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt er die Kosten der erfolglosen Anlieferung.
  2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und anderer bei uns oder unseren Lieferanten eintretender Hindernisse, z.B. rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen, Feuer, Krieg etc., die uns ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum verbindlich bzw. unverbindlich vereinbarten Termin zu liefern, verlängern diese Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als sechs Wochen, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Wird aufgrund einer solchen Störung die Lieferung und Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, werden wir den Kunden unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstatten. Wir werden in einem solchen Fall endgültig von unserer Leistungspflicht frei. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.